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AKW-Betreiber Mit Top-Anwälten gegen Merkels Atomkurs

Die Stromkonzerne bereiten Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen und anschließend milliardenschwere Schadensersatzforderungen stellen zu können. Nach SPIEGEL-Informationen haben die Unternehmen namhafte Anwaltskanzleien und Top-Gutachter engagiert.
Abklingbecken im Atomkraftwerk Krümmel: Internationales Schiedsgericht anrufen?

Abklingbecken im Atomkraftwerk Krümmel: Internationales Schiedsgericht anrufen?

Foto: dapd

Hamburg - Beauftragt wurden Kanzleien wie Linklaters, Freshfields Bruckhaus Deringer, Clifford Chance und Gleiss Lutz. Die Konzerne wappnen sich zudem mit entsprechenden Gutachten. So gehen der Verwaltungsrechtler Christoph Moench und der ehemalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz in einem für den Düsseldorfer E.on-Konzern verfassten Gutachten davon aus, dass der von der Bundesregierung geplante Ausstieg klar gegen die Verfassung verstoße.

Die den Konzernen im Jahr 2000 zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke, so die Juristen der Kanzlei Gleiss Lutz, seien Eigentum der Konzerne, dass durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt sei. In dieses Eigentumsrecht jedoch greife der Staat mit dem geplanten Ausstiegsgesetz massiv ein, ohne bislang "stringente Gründe dafür zu liefern". Somit, heißt es in dem rund 80-seitigen Papier, stünde den Konzernen Schadensersatz zu - und der liegt nach Schätzungen der Konzerne im zweistelligen Milliardenbereich.

Der schwedische Konzern Vattenfall erwägt wegen der dauerhaften Stilllegung seines Atommeilers Krümmel sogar, ein internationales Schiedsgericht anzurufen, falls eine gütliche Einigung mit Berlin nicht zustande kommt.

Auch die von der Bundesregierung verhängte Brennelementesteuer wollen die Konzerne anfechten. Bereits in der nächsten Woche legt RWE nach SPIEGEL-Informationen erste Einsprüche beim zuständigen Finanzamt ein.