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Bevölkerung mit Migrationshintergrund

Im Jahr 2005 wurde in das Erhebungsprogramm des Mikrozensus der Komplex Migration und Integration aufgenommen, sodass seitdem neben der bisher üblichen Unterscheidung in Deutsche und Ausländer auch eine Unterscheidung in Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund vorgenommen werden kann. Hintergrund dieser Abgrenzung war die Frage nach dem Integrationsbedarf und der tatsächlichen Integration von Personen, die zwar die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber trotzdem über einen Migrationshintergrund verfügen (zum Beispiel Aussiedler, Eingebürgerte, Kinder ausländischer Eltern).

Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund handelt es sich um Personen, die nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer/-innen und alle in Deutschland Geborenen mit zumindest einem zugezogenen oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. Der Migrationsstatus einer Person wird hierbei aus seinen persönlichen Merkmalen zu Zuzug, Einbürgerung und Staatsangehörigkeit sowie aus den entsprechenden Merkmalen seiner Eltern bestimmt.

„Dies bedeutet, dass in Deutschland geborene Deutsche einen Migrationshintergrund haben können, sei es als Kinder von (Spät-)Aussiedlern, als ius soli-Kinder ausländischer Eltern oder als Deutsche mit einseitigem Migrationshintergrund. Dieser Migrationshintergrund leitet sich dann ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern ab. Die Betroffenen können diesen Migrationshintergrund aber nicht an ihre Nachkommen „vererben“. Dies ist dagegen durchweg bei den Zugewanderten und den in Deutschland geborenen Ausländern und Ausländerinnen der Fall. Nach den heutigen ausländerrechtlichen Vorschriften umfasst diese Definition somit üblicherweise Angehörige der 1. bis 3. Migrantengeneration.“ (Statistisches Bundesamt 2009, Fachserie 1, Reihe 2.2, Seite 6).

Dieser umfassende Migrationshintergrund wird im Mikrozensus nur alle vier Jahre erfragt, in den Zwischenjahren werden die Personen mit „Migrationshintergrund im engeren Sinne“ (ohne in Deutschland geborene Deutsche, deren Migrationshintergrund nur aus Eigenschaften der Eltern resultiert, sofern sie nicht mit ihren Eltern in einem Haushalt zusammenleben).

Im Jahr 2015 lebten nach dieser Definition 17,1 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund im engeren Sinn in Deutschland. Dies entspricht 21,0 % der Wohnbevölkerung, davon hatten 11,5 % die deutsche und 9,5 % eine ausländische Staatsangehörigkeit. Rund 3,0 Mio. von ihnen haben ihre Wurzeln in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, knapp 2,9 Mio. in der Türkei, 1,7 Mio. in Polen und 1,6 Mio. in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens (Angaben aus dem Mikrozensus 2015, Statistisches Bundesamt 2015, Fachserie 1, Reihe 2.2).

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